Der Weg zum Guten Hören

Hier die einzelnen Stationen im Überblick:

1) Verordnung durch den Hals Nasen Ohren Arzt

Vereinbaren Sie einen Termin bei einem Hals Nasen Ohren Arzt Ihrer Wahl.
Dieser führt ausführliche Hörmessungen durch und stellt, wenn eine Hörminderung festgestellt wird,
eine Ohrenärztliche Verordnung für Hörgeräte aus.

Falls Sie schon Hörgeräte hatten und diese älter als 6 Jahre sind,
benötigen Sie keine Verordnung.

2) ausführliche Höranalyse bei uns

3) ggf. Abdrucknahme für individuelle Ohrpassstücke. Je nach Hörverlust werden passgenaue, individuelle Ohrstücke angefertigt.

4) individuelle Beratung

Daraufhin folgt eine individuelle Beratung, in der wir Ihnen Ihr Hörvermögen erklären
und verschiedene Hörsysteme vorstellen.

Auch die Preise und die Kassenzuschüsse werden in dieser Beratung besprochen.

5) kostenloses Probetragen der ausgewählten Hörsysteme

Die ausgewählten Hörgeräte dürfen Sie, nach der Bestellung und nach der individuellen Einstellung mit nach Hause nehmen und diese in Ihrer gewohnten Umgebung testen.

6) evtl. Abschlussuntersuchung beim HNO-Arzt

Ob Sie für eine Abschlussuntersuchung noch einmal Ihren Hals Nasen Ohrenarzt aufsuchen müssen, ist abhängig von Ihrer Krankenkasse.

Wir kümmern uns um die Abrechnung mit der Krankenkasse
hinsichtlich der Festbeträge, die über Verträge geregelt sind.

Für die kommenden Jahre stehen wir Ihnen mit Rat und Tat zur Seite.
Ob es sich um eine Reinigung Ihrer Geräte oder um eine Neueinstellung handelt sind wir jederzeit für Sie da und freuen uns Sie bei uns willkommen zu heißen.